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Nachdem NRW und Niedersachsen die letzten beiden verbliebenen Bundesländer sind,

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Nachdem NRW und Niedersachsen die letzten beiden verbliebenen Bundesländer sind, in denen derzeit noch nicht in nächster Zeit wieder Tätowiert werden darf, solltet Ihr jedenfalls wissen, dass zwischenzeitlich durch unseren Vorstandsvorsitzenden und im Auftrag einer ganzen Reihe von Studios – sowohl bei dem Oberverwaltungsgericht Münster als auch bei demjenigen in Lüneburg – Eilanträge gegen die aktuellen Verordnungen eingereicht wurden. Wir sind zuversichtlich, dass dies die Sache beschleunigt. Spätestens mit Übersendung der Anträge durch die Gerichte wird man sich wohl zu überlegen haben, wie sinnvoll es ist, schwerlich nachzuvollziehende Differenzierungen bei der Bewertung körpernaher Dienstleistungen in Verordnungsform zu gießen. Wir halten Euch auf dem Laufenden!

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